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Ordnung

 

1. Status

Die Evangelische Jugendschaft ZUGVOGEL ist ein Teil der geschlossenen evangelischen Jugendarbeit. Grundpfeiler dieser Jugendarbeit sollen die Vermittlung und Stärkung des christlichen Glaubens sowie die bündische Arbeit sein.

2. Ziele Die Evangelische Jugendschaft ZUGVOGEL will jungen Menschen die Möglichkeit geben Halt und Geborgenheit in einer gleichaltrigen Gruppe zu finden. Im Gemeinschaftserlebnis der Gruppenstunden, Fahrten und Lager sollen die geistigen und körperlichen Fähigkeiten jedes Einzelnen gefördert werden. Wir verstehen uns als christlich-tolerante, weltoffene, nicht aber politische Jugendarbeit.

3. Aufbau und Gliederung Die Gruppe ist die Zelle der Jugendschaft. Alle Gruppen gemeinsam bilden die Evangelische Jugendschaft ZUGVOGEL.

a. Beschließendes Gremium der Evangelischen Jugendschaft ZUGVOGEL ist die Leiterrunde Sie besteht aus allen aktiven Gruppenleitern sowie dem von ihr gewählten Jugendschaftsrat. Zu allen Leiterrunden sind die Pfarrer sowie die für die Jugendarbeit zuständigen, hauptamtlichen Vertreter der Kirchengemeinde als beratende Mitglieder einzuladen. Vertreter der Kirchengemeinde sind in der Leiterrundegemeinsam mit insgesamt einer Stimme stimmberechtigt.

b. Die Gruppenleiter
Sie sind verantwortlich für die Planung und Durchführung aller Gruppenveranstaltungen. Gruppenleiter kann nur werden, wer den ersten Verspruch (siehe 6.) geleistet hat und an einer Leiterschulung teilgenommen hat.

c. Der Jugendschaftsrat Er ist ein jährlich von der Leiterrunde zu wählendes Führungsgremium bestehend aus

c1. dem Jugendschaftsleiter und dessen Stellvertreter, Der Jugendschaftsleiter ist verantwortlich für die Planung und Durchführung aller Veranstaltungen der Jugendschaft. Er besitzt die Richtlinienkompetenz und lädt zu den Leiterrunden ein.

c2. dem Schatzmeister, Er verwaltet die Finanzen. Er ist zu einem jährlichen Rechenschaftsbericht vor der Leiterrunde verpflichtet und muß von dieser entlastet werden.

c3. dem Materialwart und dessen Stellvertreter. Er ist für den Zustand, die Ausgabe und Rücknahme des Jugendschaftsmaterials zuständig. d. Abstimmung Die Art der Abstimmung ist freigestellt. Bei Nichteinigung der Leiterrunde über die Abstimmungsart bestimmt der Jugendschaftsleiter dieselbe. Alle Beschlüsse bzw. Wahlen werden erst mit 2/3 Mehrheit gültig.

4. Kleidung Als gemeinsames äußeres Erkennungszeichen tragen die Mitglieder der Evangelischen Jugendschaft ZUGVOGEL die dunkelgraue Sommerjungenschaftsjacke und die dunkelblaue Wolljungenschaftsjacke. Zusätzliche gruppeninterne Erkennungszeichen (z.B. Halstücher, Barette etc.) sind erlaubt. Die Jugendschaftskleidung wird sofern möglich und angemessen bei allen Gruppen- und Jugenschaftsveranstaltungen getragen. Verboten ist das Tragen dieser Kleidung auf allen Veranstaltungen nichtkirchlicher Art mit politischem Hintergrund.

5. Abzeichen An Abzeichen dürfen nur das Zugvogelabzeichen und das Weltkugelkreuz getragen werden. Diese sind auf dem Kragen in der linken unteren Ecke anzubringen. Die Abzeichen werden grundsätzlich in angemessenem feierlichem Rahmen verliehen

6. Verspruch

a. An die Verleihung der Abzeichen ist ein Verspruch gebunden.

b. Bevor ein Gruppenmitglied einen Verspruch ableisten kann, muß die einfache Mehrheit der Gruppe zustimmen.

c1. Der allgemeine Verspruch zur Aufnahme in die Jugendschaftlautet: "/Ich möchte der Evangelischen Jugendschaft ZUGVOGEL angehören/ und in meiner Gruppe Kameradschaft üben und erfahren./ Ich verpflichte mich allen Mitgliedern der Evangelischen Jugendschaft ZUGVOGEL/ jederzeit/ mit Rat und Tat zur Seite zu stehen./" Nach diesem Verspruch wird das Zugvogelabzeichen verliehen. Dieser Verspruch wird vom Gruppenleiter abgenommen.

c2.  Zugvögel, die mündig den christlichen Glauben bekennen, können zusätzlich folgenden Verspruch leisten: "/Ich habe die Evangelische Jugendschaft ZUGVOGEL als Lebensform junger Christen kennengelernt./ In dieser Gemeinschaft will ich mich bemühen/ die Worte und Werke unseres Herrn, Jesus Christus,/recht zu verstehen und nach ihnen zu leben./ Ich werde die Evangelische Jugendschaft ZUGVOGEL,/ solange sie besteht,/ nach besten Kräften unterstützen./"
Nach diesem Verspruch wird das Weltkugelkreuz + Anstecknadel verliehen. Der Verspruch wird vom Ju-
gendschaftsleiter oder dessen Stellv. abgenommen.

7. Nikotin, Drogen, Alkohol a. Nikotin und Drogen sind auf allen Veranstaltungen der Evangelischen Jugendschaft ZUGVOGEL verboten! Zuwiderhandlungen können mit dem Ausschluß geahndet werden. b. Alkohol ist ebenfalls bis auf wenige Ausnahmen z.B. Tschai,Abendmahl verboten.

8. Material Alles gemeinschaftliche Material der Jugendschaft ist Eigentumder evangelischen Kirchengemeinde.

9. Beiträge Ob und in welcher Höhe Beiträge erhoben werden, liegt in der Entscheidungsgewalt der Leiterrunde.

10. Änderungen dieser Ordnung Diese Ordnung kann nur mit einer 3/4 Mehrheit der Leiterrunde geändert werden. Bei Entscheidungen über Änderungen dieser Ordnung ist die Anwesenheit von mindestens 3/4 aller Leiterrundenmitglieder und namentliche Abstimmung vorgeschrieben.

 

Beschlossen am 31.12.1986 in Sandhausen.

Geändert am 17.04.1994 in 3.a Satz 3 (LR 42)

Ergänzt am 04.04.1998: Offizielle Schreibweise des Namens:
Evangelische Jugendschaft ZUGVOGEL
Geändert am 10.01.2013 in 3.b Satz 2 (LR 240)
Geändert am 18.04.2013 in 6.c2. Satz 1 (LR 243)